AGB für Ställe
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von HorseNow durch Ställe.
§ 1 Anbieter und Geltung
- Anbieter ist Jean-Paul Schönfeld, Schönfeld Systems, Ludenberger Straße 62, 40629 Düsseldorf, E-Mail jp@schoenfeld-systems.com („Anbieter“).
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von HorseNow durch Betreiber von Reitställen, Pensionsställen und ähnlichen Betrieben („Stall“). Sie gelten nicht für Reiter, die HorseNow für ihre eigenen Pferde nutzen.
- Diese AGB richten sich nur an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Wer einen Stall anlegt, bestätigt, dass er den Stall gewerblich und nicht als Verbraucher betreibt.
- Abweichende Bedingungen des Stalls gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Stall in HorseNow einen Stall anlegt oder wenn beide Seiten einen Vertrag in Textform (z. B. per E-Mail) schließen.
- Wer den Stall anlegt, versichert, dass er den Betrieb vertreten darf.
§ 3 Leistungen
- HorseNow ist eine Software für die Verwaltung eines Stalls, die über das Internet bereitgestellt wird (Software as a Service). Dazu gehören derzeit insbesondere Stalldaten und Öffnungszeiten, Boxen, Services, Weidegruppen, das Stall-Team, Anfragen und Einstellung von Pferden, der Belegungsplan mit Events, die Impfübersicht und die Dienstleister-Übersicht des Stalls sowie Benachrichtigungen. Den aktuellen Umfang zeigt die App selbst.
- Der Anbieter darf HorseNow weiterentwickeln und Funktionen ändern, solange die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben und die Änderung für den Stall zumutbar ist.
- Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungen kündigt er nach Möglichkeit vorher an und legt sie in ruhige Zeiten. Ausfälle durch Störungen des Internets oder bei Dritten, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, gehen nicht zu seinen Lasten.
- Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig, zusätzlich wöchentlich verschlüsselt an einem zweiten Ort.
§ 4 Testphase und Pilotbetrieb
- Der Anbieter kann HorseNow für eine Testphase oder als Pilot kostenlos überlassen. Dauer und Bedingungen vereinbaren die Seiten in Textform.
- Während einer kostenlosen Nutzung haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Nach Ende einer kostenlosen Nutzung wird HorseNow nur kostenpflichtig, wenn der Stall dem ausdrücklich zustimmt. Ohne Zustimmung bleibt der Stall erhalten, kann aber in seinen Funktionen eingeschränkt werden.
§ 5 Preise und Zahlung
- Es gilt der Preis, der bei Abschluss des kostenpflichtigen Vertrags vereinbart oder auf www.horsenow.de genannt ist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen erhält der Stall per E-Mail.
- Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines Monats ändern. Erhöht er den Preis, kann der Stall den Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Zugesagte Preisgarantien bleiben unberührt.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigung ist in Textform möglich, z. B. per E-Mail.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Stall mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder HorseNow trotz Abmahnung missbraucht.
§ 7 Pflichten des Stalls
- Der Stall hält seine Zugänge geheim und lädt nur Personen in sein Stall-Team ein, die für ihn arbeiten. Er ist für das verantwortlich, was sein Team in HorseNow tut, und entfernt Personen, die nicht mehr für ihn arbeiten.
- Der Stall trägt nur Inhalte ein, die er eintragen darf, und nutzt HorseNow nicht für rechtswidrige Zwecke. Er greift nicht auf Daten zu, die nicht für ihn bestimmt sind, und belastet die Systeme nicht übermäßig, etwa durch automatisierte Abfragen.
- Der Stall verständigt sich mit seinen Einstallern selbst über die Nutzung von HorseNow im Stall (etwa über Buchungsregeln). Der Einstellvertrag zwischen Stall und Einstaller bleibt von HorseNow unberührt; der Anbieter wird nicht dessen Vertragspartei.
§ 8 Daten
- Daten des Stalls (Stalldaten, Boxen, Services, Weidegruppen, Bereiche, Events) gehören dem Stall. Der Anbieter nutzt sie nur, um HorseNow für den Stall zu betreiben.
- Pferde und ihre Pferdeakte gehören ihren Eigentümern. Der Stall sieht diese Daten, solange ein Pferd bei ihm eingestellt ist. Verlässt das Pferd den Stall, bleiben die Daten beim Reiter; der Stall behält nur seine eigenen Daten, etwa vergangene Buchungen und Services.
- Der Stall darf die Daten von Einstallern, ihren Pferden und Dienstleistern, die er in HorseNow sieht, nur für den Betrieb seines Stalls nutzen. Für eigene Verarbeitungen außerhalb von HorseNow (etwa wenn er Daten abschreibt oder weitergibt) ist er selbst datenschutzrechtlich verantwortlich.
- Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in HorseNow ist der Anbieter Verantwortlicher; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung von HorseNow. Wenn der Stall einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung braucht, schließen die Seiten ihn auf Anfrage.
- Nach Ende des Vertrags kann der Stall innerhalb von 30 Tagen eine Kopie seiner Stalldaten in einem gängigen Format verlangen. Danach löscht der Anbieter den Stall, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Gelöschte Daten verschwinden nach etwa 40 weiteren Tagen auch aus den Sicherungen.
§ 9 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht und auf die der Stall vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf das Entgelt, das der Stall in den zwölf Monaten vor dem Schadensfall gezahlt hat, mindestens aber auf 1.000 €.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden. Für Datenverlust haftet er nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Sicherung nötig wäre, um die Daten wiederherzustellen.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- HorseNow unterstützt die Organisation im Stall, ersetzt aber keine tierärztliche Beratung und keine eigenen Kontrollen. Für die Richtigkeit von Angaben, die Nutzer eintragen, etwa Impftermine, haftet der Anbieter nicht.
- Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung von Personen, die für den Anbieter arbeiten. Für die kostenlose Nutzung gilt zusätzlich § 4 Abs. 2.
§ 10 Übertragung des Vertrags
- Der Anbieter darf diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft übertragen, an der Jean-Paul Schönfeld mehrheitlich beteiligt ist, etwa eine künftige GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Dafür braucht es keine weitere Zustimmung des Stalls.
- Der Anbieter kündigt die Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Der Stall kann den Vertrag bis zur Übertragung ohne Frist zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen. Darauf weist ihn die Ankündigung hin.
- Preise, Preisgarantien und Daten des Stalls bleiben bei einer Übertragung unverändert.
§ 11 Änderung dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn das wegen neuer Gesetze, Rechtsprechung oder neuer Funktionen nötig ist und den Stall nicht unangemessen benachteiligt. Wesentliche Pflichten wie Leistung und Preis ändert er auf diesem Weg nicht.
- Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Stall nicht bis dahin, gelten die neuen AGB. Darauf weist ihn die Mitteilung hin. Widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der Stall Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Erklärungen nach diesem Vertrag genügen in Textform, z. B. per E-Mail.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest des Vertrags wirksam. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026